Direkt Mitglied werden!
Jedes neue Mitglied ist uns herzlich willkommen – in allen Altersklassen.
Als Mitglied kannst Du während der Freiluftsaison (in der Regel zwischen
Ende April und Mitte September) auf unseren Plätzen spielen, sooft es
Deine Zeit erlaubt. Solltest Du Anfänger sein, bietet sich ein Training an.
Dazu gehst Du direkt auf unsere Trainer zu. Wenn Du schon gespielt
hast kannst Du sofort loslegen.
Die entsprechenden Beiträge kannst du in unserer Übersicht sehen.
Zusätzlich fallen 11 Arbeitsstunden im Jahr an, die in der Regel durch
den „Thekendienst“ abgeleistet werden. Wir bewirtschaften unser Club-
haus selbst und einmal jährlich wäre es dann Deine Aufgabe.
Im ersten Jahr bieten wir im Erwachsenenbereich einen Schnupper-
beitrag in Höhe von 120€ an. Der Thekendienst fällt auch dabei an.
Eine Beitrittserklärung findest Du als Download auf dieser Homepage.
Wenn Du Dir unsere Anlage unverbindlich anschauen möchtest, kannst
Du selbstverständlich gerne vorbeischauen. Wir können auch gerne
einen Termin vereinbaren und ich zeige Dir unseren Verein.
Irmtraut Kramer
Vorsitzende
Schicke das unterschriebene Dokument bitte an:
TC Rot-Weiß Schwerte e.V.
Postadresse:
Irmtraut Kramer
Kleeweg 25
58239 Schwerte
Beitragsordnung
Beitragsordnung: Stand 16.03.2015, gültig ab 01.01.2016
1. | Die Beiträge sind für alle Mitglieder ein Jahresbeitrag | |||
2. | Beitragsgruppen | |||
2.1. | Aktive Einzelmitglieder | a)
b) |
245,– Euro
150,– Euro |
|
2.2. | Aktive Ehepaare | a)
b) + |
460,– Euro
150,– Euro 150,– Euro |
|
2.3. | Familienermäßigung
Sind beide Eltern aktive Vollmitglieder, zahlen die Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur die Hälfte des Jahresbeitrags |
|||
2.4. | Aktive Schüler, Studenten, Auszubildende bis zum Jahr der Vollendung des 25. Lebensjahres | a)
b) |
120,– Euro
150,– Euro
|
|
2.5. | Aktive Jugendliche bis zum Jahr der Vollendung des
18. Lebensjahres
|
100,– Euro | ||
2.6. | Kinder bis zum Jahr der Vollendung des 9. Lebensjahres | 60,– Euro | ||
2.7. | Fördernde (passive) Mitglieder | 30,– Euro | ||
2.8. | Bei einer Schnuppermitgliedschaft (für 1 Jahr) sind 50 v.H. des normalen Beitrags zu zahlen. Eine Schnuppermitgliedschaft gibt es nur für Erwachsene und es ist Thekendienst abzuleisten. | |||
3. | Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit. | |||
4. | Allgemeine Beitragsbedingungen | |
4.1. | Der unter a) genannte Beitragsanteil wird im Februar des Beitragsjahres
per Lastschrift eingezogen. |
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4.2. | Der unter b) genannte Beitragsanteil wird zum 31.10.des Beitragsjahres
fällig. Er entfällt bei Ableistung des Thekendienstes im laufenden Beitragsjahr. |
|
5. | Umlagen werden, falls erforderlich, vom Vorstand festgelegt und der Jahreshauptversammlung bzw einer zu diesem Zweck einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Beschlussmehrheit gemäß § 10 Punkt 3 der Satzung. | |
6. | Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. | |
7. | Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen auf Antrag eine Ermäßigung des Beitrags zu beschließen. |