Direkt Mitglied werden!
Jedes neue Mitglied ist uns herzlich willkommen – in allen Altersklassen.
Als Mitglied kannst Du während der Freiluftsaison (in der Regel zwischen
Ende April und Mitte September) auf unseren Plätzen spielen, sooft es
Deine Zeit erlaubt. Solltest Du Anfänger sein, bietet sich ein Training an.
Dazu gehst Du direkt auf unsere Trainer zu. Wenn Du schon gespielt
hast kannst Du sofort loslegen.
Die entsprechenden Beiträge kannst du in unserer Übersicht sehen.
Zusätzlich fallen 11 Arbeitsstunden im Jahr an, die in der Regel durch
den „Thekendienst“ abgeleistet werden. Wir bewirtschaften unser Club-
haus selbst und einmal jährlich wäre es dann Deine Aufgabe.
Im ersten Jahr bieten wir im Erwachsenenbereich einen Schnupper-
beitrag in Höhe von 120€ an. Der Thekendienst fällt auch dabei an.
Eine Beitrittserklärung findest Du als Download auf dieser Homepage.
Wenn Du Dir unsere Anlage unverbindlich anschauen möchtest, kannst
Du selbstverständlich gerne vorbeischauen. Wir können auch gerne
einen Termin vereinbaren und ich zeige Dir unseren Verein.
Irmtraut Kramer
Vorsitzende
Schicke das unterschriebene Dokument bitte an:
TC Rot-Weiß Schwerte e.V.
Postadresse:
Irmtraut Kramer
Kleeweg 25
58239 Schwerte
Beitragsordnung
Stand: 16.03.2015 – gültig ab: 01.01.2016
1) Allgemeines
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und gelten für alle Mitglieder.
2) Beitragsgruppen
| Gruppe | Beitrag a) | Beitrag b) | Hinweise |
|---|---|---|---|
| 2.1 Aktive Einzelmitglieder | 245 € | 150 € | |
| 2.2 Aktive Ehepaare | 460 € | 150 € | + 150 € Thekendienst |
| 2.3 Familienermäßigung | – | – | Beide Eltern aktiv: Kinder bis 18 J. zahlen 50 % des Beitrags |
| 2.4 Schüler, Studierende, Azubis (bis 25 J.) | 120 € | 150 € | |
| 2.5 Jugendliche (bis 18 J.) | 100 € | – | |
| 2.6 Kinder (bis 9 J.) | 60 € | – | |
| 2.7 Fördernde / passive Mitglieder | 30 € | – | |
| 2.8 Schnuppermitgliedschaft (1 Jahr) | 50 % des regulären Beitrags | – | Nur für Erwachsene; Thekendienst ist zu leisten |
Hinweis: a) = erster Beitragsanteil, b) = zweiter Beitragsanteil (entfällt bei geleistetem Thekendienst)
3) Ehrenmitglieder
Ehrenmembers sind vom Beitrag befreit.
4) Beitragsbedingungen
- a) Einzug des ersten Beitragsanteils im Februar per Lastschrift.
- b) Zweiter Beitragsanteil fällig am 31.10. des Beitragsjahres – entfällt bei geleistetem Thekendienst im laufenden Jahr.
5) Umlagen
Umlagen werden – falls erforderlich – vom Vorstand festgelegt und der Mitgliederversammlung (bzw. einer außerordentlichen MV) zur Abstimmung vorgelegt. Beschlussmehrheit gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung.
6) Aufnahmegebühren
Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben.
7) Ermäßigungen
Der Vorstand kann in besonderen Fällen auf Antrag eine Beitragsermäßigung beschließen.